Bei guten Untersuchungsbedingungen können wir heute Aussagen zu vielen Organsystemen machen und zahlreiche Fehlbildungen und Fehlentwicklungen der Organsysteme ausschließen (ca. 4 von 5 Fehlbildungen werden erkannt).
Diese weiterführende differenzierte Organdiagnostik wird zwischen der 19. Und 22. Schwangerschaftswoche durchgeführt und erfordert neben speziellen Ultraschall-Geräten große Erfahrung des Untersuchers.
Die Beurteilbarkeit des Ungeborenen ist entscheidend abhängig von den Untersuchungsbedingungen. Diese können trotz hochauflösender Ultraschallgeräte durch eine ungünstige Kindslage, durch eine kräftige mütterliche Bauchdecke oder Narbenbildung nach operativen Eingriffen eingeschränkt sein.
Nach Möglichkeit werden beurteilt:
• das altersentsprechende kindliche Wachstum
• die Fruchtwassermenge
• das Aussehen und die Funktion aller sichtbaren Organe, insbesondere des Herzens (fetale Echokardiographie)
• Lage und Aussehen der Plazenta
• Der Blutfluss in der Nabelschnur und in den Gebärmuttergefäßen (Beurteilung der Mutterkuchenfunktion)
• Ausschluss von Hinweiszeichen für Chromosomenstörungen
Auch eine unauffällige Ultraschall-Untersuchung kann jedoch niemals alle körperlichen oder chromosomalen Störungen und Erkrankungen ausschließen und ist keine Garantie für ein gesundes Kind!
Ein unauffälliger Befund kann jedoch zu Ihrer Beruhigung beitragen, da er Fehlbildungen oder Erkrankungen zumindestens unwahrscheinlicher werden lässt.